Gute Neuigkeiten für Euch: Bundesregierung hat Mieterstrom (MS)-Gesetz in Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 aufgenommen.
Wir haben schlechte und gute Neuigkeiten:
Der Zubau von Photovoltaikanlagen blieb letztes Jahr zum dritten Mal in Folge hinter den Zielsetzungen des Gesetzgebers von 2,5 GW/a neu installierter Leistung zurück. Um das zu ändern und den Zubau in Ballungszentren mit hohem Stromverbrauch zu stärken, wurde von der Bundesregierung ein Mieterstrom (MS)-Gesetz erarbeitet und in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 aufgenommen.
Da der entstandene Fördermechanismus sehr komplex ist und regional unterschiedliche Strompreise sowie Witterungsbedingungen herrschen, sind pauschale Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von neuen Versorgungskonzepten nahezu unmöglich. Zur Vereinfachung wurde ein Modell entwickelt, welches die elektrischen und thermischen Energieflüsse von Gebäuden bilanziert und auf dieser Basis verschiedene Versorgungskonzepte ökonomisch und ökologisch bewertet.
Für jeden interessierten Planer:
Das Mieterstrom-Tool, basierend auf Microsoft Excel®, kann durch Zustimmung der Lizenzvereinbarung kostenfrei heruntergeladen werden. Somit wurde eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen für Planer geschaffen.