Baugenehmigungsrecht für Gebäudeintegriete Photovoltaik

Baurechtliches

Es gelten die Regelungen des jeweiligen Landesbaurechtes.

Im Allgemeinen sind keine Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen notwendig. Allerdings gilt diese Aussage nur für Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder Fassaden montiert werden.

Dies stimmt zumindest bei "kleinen" Anlagen. So hat jedes Landesbaurecht abweichende Anforderungen. In Bayern §57 Art. 1 eine Anlage in und an Dach- & Außenwandflächen sowie auf Flachdächern, im Übrigen mit einer Fläche bis zu einem Drittel der jeweiligen Dach- oder Außenwandfläche, genehmigungsfrei.

Bebauungsplan

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB darf die PV-Anlage dessen Festsetzung nicht widersprechen. 

Baugrenzen

Baugrenzen sind auch für BiPV Anlagen einzuhalten. Hier gelten die Regeln wie bei herkömmlichen VFH Fassaden.

Baudenkmal

PV-Anlagen an Baudenkmälern sind mit dem entsprechenden Denkmalschutzamt abzustimmen. 

Die Baugenehmigungsfreien Anlagen, sind weiterhin baurechtlich abzustimmen!

Modulanforderung - Glas im Bauwesen

VSG im Vergleich zu BiPV Elementen

Der Schichtaufbau VSG Elements: 

- Deckscheibe aus ESG oder VSG (Float)

- Folienlage aus PVB (oder EVA)

- Rückscheibe aus ESG oder VSG (Float)

Der Schichtenaufbau eines BiPV Elements:

- Deckscheibe aus ESG oder VSG

- Folienlage aus PVB (oder EVA)

- Zellen(n) + Kontaktierung

- Folienlage aus PVB (oder EVA)

- Rückscheibe aus ESG oder VSG

 

Im Vergleich zu VSG gibt es eine "Störschicht"


BiPV Elemente sind VSG Elemente

Entspricht der Schichtaufbau nicht der DIN EN 14449 - ist eine normelle Regelung nicht möglich. 

  • Die Hersteller müssen eine "VSG-Gleichstellung" über eine AbZ regeln.
  • Oder es muss eine Objektbezogene Zustimmung eingeholt worden (ZiE)

Aktuell gibt es 9 AbZ's wo nach einer Verwendung als VSG im Anwendungsbereich der DIN 18008 geregelt ist. 

 

 

Das BiPV-VSG darf als Verbundsicherheitsglas (VSG) im Anwendungsbereich der Normenreihe DIN 18008¹ verwendet werden.

 

 

DIN 18008-3

Punktgehaltene Glasfassaden

Glas-Glas Elemente 

DIN 18008-3 (Glas im Bauwesen - Punktförmig gelagerte Verglasung)

>> Verwendung von verschiedenen Glasarten in Punkthaltern (Glassic System)

  • VSG aus Float / TVG / ESG
  • ESG-H monolitisch
  • Verwendung von BiPV Modulen wenn entsprechende AbZ vorliegt (VSG Gleichstellung)

Jedes Modul ist durch einen Nachweis der Standsicherheit zu bewerten, dabei gilt DIN 18008-3

  • Klemmefläche des Glashalters 1.000 mm², Einstand 25mm² --> Litho Glassic hat hier eine abP (da nur 140mm²) 

Glas im Bauwesen

Ausführungsanspruch

z.B. das System Litho Glassic PV

Anspruch - aus MVV TB - ABsatz B 3.2.1.27

b1: Einbau nach DIN 18008 - VSG Gleichstellung über AbZs

b2: Klassifizierung durch den Systemlieferung (Brandtest im Fassadensystem) in der Regel nach DIN En 13501 - in der KlasseB s1,d0

c2: EInbau nach DIN 18008

c1: konstruktiver Brandschutz nach DIN 18516 - Anlage - TB_AN2-6-11

 

LVD - hinzu kommt eine CE Kennzeichnung aus der LVD - Eleketrotechnik

Das System LITHO Glassic PV ist nach DIN 18008 - Teil 3 geregelt

 

Da es sich bei den klassifizierten BiPV Modulen um VSG im Sinne der 

DIN 18008 handelt ist die Verwendung geregelt.

 

Im System wurde der Brandschutz nach DIN EN 13501 durch 

LITHODECOR klassifiziert - z.B. Dünnschicht Modul - B s1, d0

 

 

 

Aus mechanischer Sicht ist der Ausführungsanspruch gegeben!

Fragen? Schreibe uns einfach direkt an...

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.